Spendenbescheinigung
für die Kollekte? Mit Kollektenbons!
Ein Service für Gemeindeglieder, die
ihre Kollekten bei Finanzamt steuerlich absetzen wollen.
2 Euro pro Sonntag gibt der
durchschnittliche Gottesdienstbesucher in der Auferstehungsgemeinde in die
Kollekte, das sind ca 100 Euro pro Jahr. Da lohnt sich doch eine
Spendenbescheinigung, um bei der Steuererklärung etwas davon zurück zu
bekommen!
Damit Sie eine Spendenbescheinigung für
Ihre Sonntagskollekte bekommen können, haben wir diese Kollektenbons
eingeführt.
So geht´s:
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Sie kaufen im Gemeindebüro oder am Roten Punkt
Kollektenbons.
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Beim Kauf der Bons erhalten Sie eine Quittung. Die
offizielle Spendenquittung erhalten Sie als Jahresspendenbescheinigung im
Januar/Februar des nächsten Jahres zugesandt.
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Die Bons geben Sie dann Sonntag für Sonntag in die Kollekte
– den entsprechenden Wert zu dem Zweck, der Ihnen wichtig ist. Die Bons
können Sie auch Ihren Kindern für die Kollekte im Kindergottesdienst
mitgeben.
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Erst dann wird die Gemeinde das Geld, das Sie beim Kauf der
Bons gegeben haben, auch ausgeben! Wir verwenden den Wert des Bons genau
zu dem Zweck, der bei der entsprechenden Kollekte angegeben war.
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Die Spendenbescheinigung reichen Sie mit Ihrer
Steuererklärung ein.
PS: Es bleibt natürlich ganz Ihnen überlassen, ob Sie die
Steuerrückerstattung wieder in Kollektenbons anlegen wollen ...