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Kollektenbons

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Spendenbescheinigung für die Kollekte? Mit Kollektenbons!

Ein Service für Gemeindeglieder, die ihre Kollekten bei Finanzamt steuerlich absetzen wollen.

2 Euro pro Sonntag gibt der durchschnittliche Gottesdienstbesucher in der Auferstehungsgemeinde in die Kollekte, das sind ca 100 Euro pro Jahr. Da lohnt sich doch eine Spendenbescheinigung, um bei der Steuererklärung etwas davon zurück zu bekommen!

Damit Sie eine Spendenbescheinigung für Ihre Sonntagskollekte bekommen können, haben wir diese Kollektenbons eingeführt.

So geht´s:

  1. Sie kaufen im Gemeindebüro oder am Roten Punkt Kollektenbons.
     

  2. Beim Kauf der Bons erhalten Sie eine Quittung. Die offizielle Spendenquittung erhalten Sie als Jahresspendenbescheinigung im Januar/Februar des nächsten Jahres zugesandt.
     

  3. Die Bons geben Sie dann Sonntag für Sonntag in die Kollekte – den entsprechenden Wert zu dem Zweck, der Ihnen wichtig ist. Die Bons können Sie auch Ihren Kindern für die Kollekte im Kindergottesdienst mitgeben.
     

  4. Erst dann wird die Gemeinde das Geld, das Sie beim Kauf der Bons gegeben haben, auch ausgeben! Wir verwenden den Wert des Bons genau zu dem Zweck, der bei der entsprechenden Kollekte angegeben war.
     

  5. Die Spendenbescheinigung reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung ein.

PS: Es bleibt natürlich ganz Ihnen überlassen, ob Sie die Steuerrückerstattung wieder in Kollektenbons anlegen wollen ...

 

Impressum
zuletzt geändert am 12.07.10
webmaster[at]auferstehungsgemeinde.de

Ev. Auferstehungsgemeinde
Am Fort Gonsenheim 151, 55122 Mainz, 
Tel 0 61 31-32 09 72

www.auferstehungsgemeinde.de 
mail[at]auferstehungsgemeinde.de