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FAQ
Satzung

Die finanzielle Unterstützung ist in unterschiedlicher Form möglich:

  • Wollen Sie langfristig die Arbeit fördern, so können Sie über eine Zustiftung zu der Stiftung beizutragen. Mit den Erträgen des Stiftungskapitals kann die Arbeit der Gemeinde langfristig finanziert werden. Mit einer Zustiftung können Sie dauerhaft zur Aufgabenerfüllung beitragen.
    Ab einem Betrag von 500 € werden Sie stimmberechtigtes Mitglied der Stiftungsversammlung, die einen Teil des Kuratoriums wählt. Sie erhalten eine Stifterurkunde und jährlich einen Bericht darüber, wie die Erträge der Stiftung eingesetzt werden.
     
  • Die Zustiftung kann auch die Form eines 
    Vermächtnisses
    haben: Wer über seine eigene Person hinaus dauerhaft an den Zielen der Gemeinde interessiert ist, kann durch ein Vermächtnis den Kapitalstock der Stiftung ergänzen und so die zukünftige Finanzierung der Gemeinde fördern. Ein solches Vermächtnis ist übrigens erbschaftsteuerfrei.
    Teile eines Erbes können bis 24 Monate nach dem Erbfall erbschaftsteuerfrei der Stiftung zugeführt werden.
     
  • Darlehen

    Wenn Sie die Stiftung in ihrer Zielsetzung gerne unterstützen würden, sich aber aus guten Gründen noch nicht endgültig von dem Ersparten trennen können, bietet sich als Lösung an, der Stiftung ein Darlehen zu gewähren. Die Stiftung würde in diesem Fall das Geld anlegen, und die Erträgnisse ebenso wie im Fall der Zustiftung jährlich dem Stiftungszweck zuführen. Der Unterschied zwischen Darlehn und Zustiftung liegt also nur darin, ob das Geld endgültig in das Vermögen der Stiftung übergeht, oder ein Vorbehalt besteht, es gegebenenfalls zurückfordern zu können.
    Die zu treffenden Vereinbarungen sind relativ frei gestaltbar. Sollten Sie besondere Anliegen berücksichtigt wissen wollen, kann darüber gesprochen werden. Am besten wenden Sie sich wegen eines Gesprächs an das Gemeindebüro oder an die Stiftung

     

weitere Infos zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen.

 

1. Überweisung auf unser Bankkonto:

Ev. Auferstehungsgemeinde Mainz, Treuhandkonto Brote und Fische
Kontonummer 10314
BLZ 550 501 20
Sparkasse Mainz

2. Erteilen einer Einzugsermächtigung mit einem Formular, das Sie hier herunterladen können.

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aktualisiert am 16.01.2010